Für Pauschalangebote
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Touristinformation Bad Bentheim unter www.badbentheim.de anbietet!
Sehr geehrter Kunde,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit der Touristinformation Bad Bentheim, nachstehend "TBB" abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TBB. Die Buchung kann über Reisebüros oder über die TBB erfolgen. Ihre Reiseanmeldung sollten Sie frühzeitig an die TBB oder das Reisebüro Ihrer Wahl richten. Bitte verwenden Sie dazu in jedem Fall das beiliegende Anmeldeformular. Zusammen mit den Reiseunterlagen erhalten Sie ausführliche Informationen über Ihre Ferienregion. Ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen erhalten Sie 10 Tage vor Ihrem Reiseantritt die für Ihren Aufenthalt notwendigen Reiseunterlagen sowie eine Mappe mit allen wichtigen Informationen, besonderen Hinweisen zum Reiseablauf, über Transfer- und Reisezeiten, den Namen Ihres Reise-, Seminar- und Kursleiters und Ihres Betreuers.
1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots der TBB und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Die TBB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur das gesetzliche Rücktrittsrecht des Reisenden entsprechend § 651i BGB (Siehe hierzu auch Ziff. 3. dieser Reisebedingungen).
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde der TBB den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die TBB zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt die TBB eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht.
c) Unterbreitet die TBB auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der TBB an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der TBB (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt.
1.3. Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der TBB den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die TBB ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung der TBB beim Reisenden zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die TBB wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.
2. Anzahlung/Restzahlung
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10% des Reisepreises.
2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.3. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt,
a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt.
b) abweichend von Ziffer 2.1. und 2.2., wenn die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder zum Reiseort beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/ Aufenthaltsende an die TBB oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.
2.4. Ist die TBB zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast die Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist die TBB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3. Dieser Bedingungen zu belasten.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
3.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TBB.
3.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht der TBB Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TBB wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind und Berechnungsgrundlage jeweils der Reisepreis ist:
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 %
• vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 %
• vom 20. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 40 %
• vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 50 %
• vom 7. Tag bis zum Tag vor Reisebeginn 80 %
• am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 %
3.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
3.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TBB nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
3.5. Die TBB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TBB nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TBB einen solchen Anspruch geltend, so ist die TBB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
3.7. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TBB, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 10,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Pflicht des Reisenden/Kunden zur Anzeige von Mängeln während der Reise; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden/Reisenden; Pflichten des Kunden zur fristgebundenen Geltendmachung von Ansprüchen; Information über Verbraucherstreitbeilegung
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TBB oder gegenüber der in den Reiseinformationen angegebenen Stelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TBB erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
4.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TBB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
4.4. Die TBB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Die TBB nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die TBB verpflichtend würde, informiert die TBB die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TBB weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/externer Link hin.
5. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Radreisen
5.1. Der Reisende ist für die Verkehrssicherheit, die technische Funktionsfähigkeit und alle sonstigen Umstände im Zusammenhang mit der Mitführung eines eigenen Fahrrades ausschließlich selbst verantwortlich. Auch diesbezüglich obliegt der TBB keine Beratungs- oder Überprüfungspflicht.
5.2. Sowohl bei mitgeführten eigenen Fahrrädern, als auch bei zur Verfügung gestellten Fahrrädern obliegt dem Kunden vor Tourbeginn und fortlaufend die Pflicht zur Überprüfung bezüglich der technischen Mängelfreiheit und der Verkehrssicherheit. Im Rahmen seiner allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelrüge ist der Reisende gehalten, etwaige Mängel unverzüglich der von der TBB eingesetzten Reiseleitung – oder, falls eine solche vertraglich nicht vereinbart ist, der TBB selbst – mitzuteilen und – bei einem zur Verfügung gestellten Fahrrad – Abhilfe zu verlangen. Der Reisende ist zur strikten Einhaltung aller Verkehrsvorschriften verpflichtet.
5.3. Der Reisende ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahrweise entsprechend auszurichten.
6. Beschränkung der Haftung der TBB
6.1. Die vertragliche Haftung der TBB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TBB für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2. Die TBB haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TBB sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TBB zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die TBB wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TBB zurückerstattet worden sind.
8. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
8.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der TBB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die TBB ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
8.2. Für Klagen der TBB gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TBB vereinbart.
-----------
© Diese Reisebedinungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2017
-------------------------------------------------------------
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Touristinformation Bad Bentheim
Rechtsträger: vertreten durch
den Bürgermeister Dr. Volker Pannen,
Schlossstraße 18, 48455 Bad Bentheim,
Tel. 05922-98330, Fax: 05922-983320,
E-Mail: info(at)stadt-badbentheim.de
----------------------------------------------------